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AKW Brokdorf: Hinweis auf Undichtigkeit an Rohrdurchführung

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Brokdorf / Kiel - Im Kernkraftwerk Brokdorf hat die automatische Leckageüberwachung eine Undichtigkeit an einer Rohrdurchführung signalisiert. Betroffen ist eine Rohrdurchführung an einer Frischdampfleitung im Reaktorsicherheitsbehälter.

Bei den daraufhin vorgenommenen Dichtheitsprüfungen konnte an der Rohrdurchführung selbst keine Leckage ermittelt werden. Dagegen wurde in einer nicht absperrbaren Anschlussleitung eine kleine Leckstelle festgestellt. Das teilte die schleswig-holsteinische Reaktorsicherheitsbehörde (Energiewendeministerium) mitgeteilt (10.08.2020).

Die Dichtheit der Frischdampfleitung und des Reaktorsicherheitsbehälters sind nach Angaben des Energiewendeministeriums nicht beeinträchtigt, Auswirkungen auf den Betrieb des Kernkraftwerks ergeben sich nicht. Die Undichtigkeit soll im Rahmen einer Instandsetzung behoben werden. Die Reaktorsicherheitsbehörde hat zur Ursachenklärung Sachverständige hinzugezogen. Kraftwerksbetreiber PreussenElektra hat das Ereignis der Kategorie „N“ (Normalmeldung) zugeordnet und der Reaktorsicherheitsbehörde fristgemäß gemeldet.

Das Kernkraftwerk Brokdorf ist eines von drei Kernkraftwerken in Schleswig-Holstein. Während die Kernkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel in Folge des Atomenergie-Ausstiegs keine Berechtigung zum Leistungsbetrieb mehr haben, darf in Brokdorf laut Atomgesetz noch bis längstens Ende 2021 Strom produziert werden.

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11.08.2020