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Artenschutz und Windenergie: BMU zieht Regelung per Bundesgesetz in Betracht

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Berlin - Seit Jahren bremsen eine unsichere Rechtslage und eine fehlende Standardisierung bei Artenschutz-Regelungen den Ausbau der Windenergie an Land erheblich aus. Der bundesweite Flickenteppich an Vorgaben verunsichert Behörden, Vorhabenträger und Gerichte und führt zu einem insgesamt schleppenden Ausbau.

Die Energieverbände BDEW, BEE, BNE, BWE, VDMA und VKU begrüßen vor diesem Hintergrund, dass Jochen Flasbarth, Staatssekretär im Bundesumweltministerium (BMU), als einen möglichen Lösungsweg nun eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes mit bundeseinheitlichen Standards für den Artenschutz im Zusammenhang mit Windkraftgenehmigungen vorschlägt.

Tatsächlich bliebe dies aus Sicht der Verbände die einzige Option, wenn sich die Länder nicht auf klare einheitliche Standards verständigen. Aus Sicht der Energieverbände sollte allerdings zügig auf Ebene der Bundesländer eine rechtsverbindliche Regelung gefunden werden, um Genehmigungsverfahren effektiv zu beschleunigen und die Flächenverfügbarkeit für die Windenergie spürbar zu verbessern. Weiteres Abwarten mache keinen Sinn. Die Länder sollten ihre Kompetenzen im Bereich des Natur- und Artenschutzes nutzen und im Interesse des Klimaschutzes ausgestalten, fordern die Verbände.

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19.04.2021