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BDEW-Studie zur Kraft-Wärme-Kopplung im Kapazitätsmarkt: BDEW sieht Handlungsbedarf für verlässlichen KWK-Investitionsrahmen bestätigt
Berlin - Eine neue Studie zur Rolle der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) im geplanten Kapazitätsmechanismus der Bundesregierung sieht weiterhin erheblichen Handlungsbedarf für stabile Investitionsbedingungen.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hatte das Beratungsunternehmen Frontier Economics beauftragt zu untersuchen, wie KWK-Anlagen in einen solchen Mechanismus integriert werden könnten, welche regulatorischen Voraussetzungen dafür notwendig sind und wie das Zusammenspiel mit dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) ausgestaltet werden kann.
KWK-Anlagen spielen eine zentrale Rolle in der deutschen Energieversorgung. Rund zwei Drittel der steuerbaren Stromerzeugungskapazitäten - etwa 60 Gigawatt - verfügen laut BDEW über eine Nutzwärmeauskopplung. Damit leisten sie nicht nur einen Beitrag zur Strom- und Wärmeversorgung, sondern auch zu Klimaschutz, Energieeffizienz und Versorgungssicherheit.
Vor dem Hintergrund vieler alternder Anlagen fordert der Verband zügige politische Klarheit. „Investoren brauchen einen langfristigen Planungshorizont. Sie müssen jetzt wissen, wie das künftige regulatorische Umfeld von KWK-Anlagen beschaffen ist“, sagte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Aufgrund der Überalterung vieler Anlagen stünden Entscheidungen über umfangreiche Ersatzinvestitionen an. Ziel müsse ein Investitionsrahmen sein, „der Überförderung ausschließt“.
Laut BDEW zeigt die Analyse, dass ein technologieoffener Kapazitätsmechanismus grundsätzlich geeignet ist, KWK-Anlagen einzubinden. Allerdings kann er die Unterstützung durch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) nicht ersetzen. Nach den Modellrechnungen würden die Erlöse aus einem Kapazitätsmechanismus - bei gleichzeitig sinkenden Strommarkterlösen - die heutigen KWKG-Zahlungen unter den aktuellen Marktbedingungen nicht vollständig kompensieren. Je nach Anlagentyp könnten über die Laufzeit deutlich geringere Gesamterlöse entstehen.
Zusätzliche Einschränkungen könnten sich aus Emissionsgrenzwerten ergeben. Insbesondere gasbasierte KWK-Anlagen mit hohen Wärmeerzeugungsanteilen könnten durch jährliche Gesamtemissionslimits sowie eine vollständige Anrechnung stromseitiger Emissionen nach Vorgaben der europäischen Energieregulierungsagentur ACER benachteiligt werden.
Die Studie empfiehlt daher flexible Sekundärmärkte für Kapazitätsverpflichtungen sowie eine enge Verzahnung von Kapazitätsmechanismus und KWKG. Zudem sollte die Evaluierung der KWK-Förderung eng an die operative Einführung eines Kapazitätsmarktes gekoppelt werden, um konsistente Rahmenbedingungen zu schaffen. Aus Sicht des BDEW ist außerdem eine schnelle Verlängerung des KWKG notwendig, um Planungssicherheit für Investitionen in moderne KWK-Anlagen zu schaffen.
© IWR, 2026
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