
Mitarbeiter:in Kaufmännische Betriebsführung (m/w/d) UKA Umweltgerechte Kra...

Genehmigungsplaner (m/w/d) für Erneuerbare Energien UKA Umweltgerechte Kra...

Teamleiter Genehmigungsplanung (m/w/d)
Doel 1 und 2: UVP-Verfahren für belgische Alt-Atomkraftwerke - Bund und Länder sollen sich beteiligen
München- Atomkraftgegner aus Aachen, Lingen, Bonn und Münster sowie das Umweltinstitut München fordern eine Teilnahme an der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die alten belgischen Atomkraftwerke Doel 1 und 2. Die von der belgischen Regierung initiierte Registrierungsphase für das UVP-Verfahren läuft noch bis zum 30. September 2020. Die Initiativen fordern eine Beteiligung des Bundesumweltministeriums (BMU), der Landesregierungen in Düsseldorf und Hannover sowie der Stadt und Städteregion Aachen an der grenzüberschreitenden UVP-Prüfung für die Alt-Atomkraftwerke.
Die beiden belgischen Atomkraftwerke Doel 1 und 2 sind seit 1974 bzw. 1975 in Betrieb und haben damit die technische Betriebs-Altersgrenze von 40 Jahren schon erreicht bzw. überschritten. Trotzdem hatte die belgische Regierung 2015 eine Verlängerung der Betriebsgenehmigung um weitere 10 Jahre ohne grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung ermöglicht.
Diese UVP-Unterlassung der belgischen Regierung hatte der Europäische Gerichtshof EuGH im Juli 2019 als rechtswidrig eingestuft. Laut Gericht hatte das Urteil zwar nicht zwangsläufig zur Folge, dass das AKW-Verlängerungsgesetz aufgehoben und der Betrieb eingestellt werden muss. Der EuGH hat den Weiterbetrieb jedoch an strenge Auflagen geknüpft und beschränkte ihn auf den Zeitraum, der absolut notwendig ist, um die fehlende UVP nachzuholen, teilte das Bundesumweltministerium (BMU) mit. Im März 2020 bestätigte der belgische Verfassungsgerichtshof dieses europäische Urteil.
Jetzt soll die fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung für die belgischen AKW Doel 1 und 2 nachgeholt werden. Nach Angaben des BMU wurden die zuständigen Landesministerien informiert.
Auch die interessierte Öffentlichkeit (Private, Vereinigungen) kann sich als betroffene Partei bis 30. September 2020 für das weitere Verfahren registrieren lassen (Aktenzeichen 0314.595.348): FPS Economy, SME's, Self-Employed and Energy,
M. Alberto Fernandez Fernandez, Directorate-General Energy, B-1000 Brussels, E-mail:
nuclear@economie.fgov.be, www.economie.fgov.be/fr
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