
(Junior) Consultant (m/w/d) im Bereich der Netzentgeltregulierung New Netz GmbH

Bilanzierungsmanager Energiemengenbilanzierung (m/w/d) Stadtwerke Ansbach GmbH

Referent Netzcontrolling (m/w/d)
Doppelnutzung künftig erlaubt: Bundesnetzagentur schafft neuen Standard für Marktintegration und Eigenverbrauch von Stromspeichern
Bonn - Die Bundesnetzagentur hat neue Entwürfe zur Festlegung „Marktintegration Speicher und Ladepunkte“ (MiSpeL) vorgelegt. Ziel ist es, die Nutzung von Stromspeichern und Ladepunkten flexibler und stärker am Markt auszurichten.
Die neuen Vorgaben ermöglichen es künftig, Stromspeicher gleichzeitig zur Eigenversorgung und zur aktiven Teilnahme am Strommarkt zu nutzen - bislang war eine gleichzeitige Nutzung nicht zulässig.
Die Festlegung enthält auch Lösungen für große Speicher. Sie lassen sich besonders gut in die Netze integrieren und tragen zur Bewältigung zentraler Herausforderungen der Energiewende bei - insbesondere bei der Integration des stetig wachsenden Anteils erneuerbarer Energien.
Ladepunkte von Elektrofahrzeugen sollen im Rahmen eines Home-Energy-Management-Systems künftig wie stationäre Speicher behandelt werden.
„Mit dieser Festlegung legen wir einen Grundstein für die Flexibilisierung der kleinen und großen Stromspeicher. Sie können sich künftig zugleich aktiv am Strommarkt beteiligen und weiterhin für die Optimierung des eigenen Verbrauchs verwendet werden“, sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Insbesondere werde auch das bidirektionale Laden von Elektroautos erleichtert.
Ein zentrales Element der Entwürfe ist die technische und regulatorische Trennung von Strommengen unterschiedlicher Herkunft. Bisher war es kaum möglich, Netzstrom und selbst erzeugten Ökostrom in einem Speicher sauber zu trennen. Künftig sollen zwei neue Verfahren dies ermöglichen: eine rechnerisch exakte „Abgrenzungsoption“ sowie eine vereinfachte „Pauschaloption“ für kleine Solaranlagen. Damit könnten Betreiber anteilige EEG-Vergütungen sowie reduzierte Umlagen nach dem Energieeffizienzgesetz (EnFG) in Anspruch nehmen.
Die Entwürfe sind Teil eines laufenden Konsultationsverfahrens und auf der Webseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht.
© IWR, 2026
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