
Referent Energiewirtschaft – Reporting und Statistik (m/w/d) Stadtwerke Ansbach GmbH

Leiter Unternehmenssteuerung / Controlling (m/w/d) Heilbronner Versorgung...

Mitarbeiter Marktkommunikation in der Energiewirtschaft (m/w/d)
EEG-Altanlagen: Alpiq sieht ein Viertel aller Windkraftanlagen bedroht

Berlin - Bis zum Jahr 2025 benötigen 23 Prozent aller deutschen Windenergieanlagen eine neue Vermarktungsform für den erzeugten Strom. Anderenfalls müssen sie stillgelegt werden, denn für die Altanlagen läuft die EEG-Vergütung aus.
Regionale Abstandsregelungen würden verhindern, dass die Altanlagen durch leistungsfähigere, aber auch höhere Turbinen ersetzt werden, teilte die Schweizer Stromproduzentin und Energiedienstleisterin Alpiq mit. Das belegt eine neue Studie, die das Analyseunternehmen Nefino im Auftrag der Alpiq erstellt hat.
Laut der neuen Studie sind mehr als 8700 Anlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt rund 10400 Megawatt von der EEG-Befristung sowie Abstandsregelungen betroffen. Insgesamt 52 Prozent der Standorte befinden sich danach allein in den vier nördlichen Bundesländern Niedersachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
Eine Alternative zur Abschaltung von Altanlagen bieten langfristige Stromlieferverträge zwischen Anlagenbetreibern und Unternehmen, so Alpiq weiter. So können Windenergieanlagen in vielen Fällen weiter betrieben werden und stromverbrauchende Unternehmen mit Hilfe derartiger Power Purchase Agreements (PPAs) ihre Stromkosten stabil halten oder senken.
Für die Studie hat das Analyseunternehmen Nefino im Auftrag von Alpiq mit Hilfe eines auf Geoinformationen basierenden Analysesystems die Abstände aller betroffenen Windenergie-Standorte zum nächstgelegenen Siedlungs-, Gewerbe- oder Naturschutzgebiet sowie anderen relevanten Bauwerken ermittelt. Berücksichtigt wurden mehr als 12000 Altanlagen, für die bis Ende 2025 die EEG-Vergütung entfällt. Für die weiteren Berechnungen legte Nefino eine moderne Turbine mit einer Nabenhöhe von 120 Metern zugrunde. Anschließend wurde für jede Anlage anhand der regionalen Abstandsregelungen ermittelt, ob ein Repowering möglich ist.
Nach der heutigen (23.09.2020) Verabschiedung der EEG-Novelle 2021 im Bundeskabinett soll es für EEG-Altanlagen zunächst eine Übergangsregelung geben, mit der die Betreiber die Anlagen weiter über den Netzbetreiber vermarkten können. Sie erhalten den jeweiligen Marktwert abzüglich der Vermarktungskosten. Die Vermarktungskosten sollen sich reduzieren, wenn die Anlagen mit intelligenter Messtechnik ausgestattet werden.
© IWR, 2025
Energiejob: VOSS GmbH sucht Mitarbeiter:in Vertragsmanagement (m/w/d) Boreas treibt Windkraft-Ausbau voran: Boreas gibt bedingte Bestellung über 235 MW bei Vestas auf
MLK verstärkt Partnerschaft: MLK gewinnt NEW Re als Mitgesellschafterin für Windpark Boisheimer Nette
OX2 übergibt Windpark Niinimäki: OX2 stärkt Finnlands emissionsfreie Stromversorgung mit 145 MW
Lichtblick investiert 100 Mio. Euro in Speicher: Startschuss für Lichtblicks 4-Stunden-Großbatteriespeicher in Sachsen
Blackrock erhöht Anteil am Wasserstoff-Sektor: Blackrock stockt Beteiligung an Plug Power auf – Aktie steigt zeitweise um über 8 Prozent
Das könnte Sie auch noch interessieren
Gewerbestrom - Strom-Anbieter wechseln
Ausbau Windenergie in Deutschland
Klimawandel: Klimaerwärmung gab es schon mal, aber kein 7 Mrd. Menschen
23.09.2020