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Gasförderung vor Borkum: LBEG erteilt Sofortvollzug – DUH warnt vor Risiken für Klima und Wattenmeer

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Hannover/Berlin - Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat dem niederländischen Unternehmen One-Dyas B.V. den beantragten Sofortvollzug für Richtbohrungen im deutschen Teil der Nordsee erteilt.

Nun kann der fossile Konzern mit der Gasförderung auch auf deutschem Hoheitsgebiet beginnen – obwohl das gerichtliche Hauptverfahren gegen das Projekt noch läuft und erhebliche rechtliche, ökologische und klimapolitische Bedenken gegen das Projekt bestehen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die Anordnung des Sofortvollzugs und prüft rechtliche Schritte gegen die Entscheidung.

Die geplanten Bohrungen sollen von der bereits bestehenden Erdgasförderplattform N05-A aus erfolgen, deren Standort sich rund 23 Kilometer nordwestlich der Insel Borkum im niederländischen Hoheitsgebiet befindet. Die sogenannten Richtbohrungen verlaufen in bis zu 4.000 Metern Tiefe zunächst bogenförmig und schließlich nahezu horizontal unter dem Meeresgrund und überschreiten dabei in etwa 1.500 Metern Tiefe die Grenze zum deutschen Festlandsockel.

Nach Angaben des LBEG erlaubt ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 11. August die Verlegung eines Stromkabels vom Offshore-Windpark Riffgat zur Plattform N05-A. Zusammen mit einem Unitarisierungsabkommen mit den Niederlanden, dem die Bundesregierung Anfang Juli zugestimmt hatte, sei laut LBEG-Präsident Mühlenmeier eine neue rechtliche Lage entstanden, die den Sofortvollzug des Projekts stütze und ermögliche.

Das LBEG hebt in seiner Begründung für den Sofortvollzug das überwiegende öffentliche Interesse an einer sicheren Energieversorgung hervor. Angesichts geopolitischer Unsicherheiten sei es notwendig, die Abhängigkeit von Gasimporten außerhalb der EU zu verringern. Zudem sei ein vollständiger Verzicht auf fossile Energieträger trotz beschleunigtem Ausbau der Erneuerbaren derzeit nicht möglich. Noch immer werde über die Hälfte der Haushalte in Deutschland mit Erdgas beheizt, so das LBEG.

Scharfe Kritik kommt von der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Die Umweltorganisation sieht in der Entscheidung ein „fatales Signal gegen den Klima- und Meeresschutz“. DUH-Geschäftsführer Sascha Müller-Kraenner spricht von einem „schmutzigen fossilen Projekt“, dessen Auswirkungen auf Natur und Klima noch nicht abschließend juristisch geprüft seien. Man prüfe rechtliche Schritte gegen den Sofortvollzug.

Besonders problematisch sei die Nähe des Vorhabens zu streng geschützten Meeresgebieten, darunter dem UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer. Laut DUH drohen Beeinträchtigungen durch Lärm, Schadstoffeinträge und das Risiko von Unfällen. Die Organisation fordert die niedersächsische Landesregierung auf, sich erneut klar gegen die Gasförderung auszusprechen, wie es 2021 unter der damaligen Regierungskoalition bereits beschlossen wurde.

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03.09.2025