
Abteilungsleiter (m/w/d) Projektentwicklung Wind Energieforen Leipzig GmbH

Projektmanager Digitalisierung & IT (all people) Stadtwerke Ansbach GmbH

Referent Netzcontrolling (m/w/d)
Hamburger Hafen: EU-Kommission genehmigt Beihilfen für Schiffs-Stromversorgung
Brüssel - Die EU-Kommission hat Pläne der Stadt Hamburg genehmigt, staatliche Beihilfen für den Bau einer landseitigen Strominfrastruktur am Kreuzfahrtterminal HafenCity im Hamburger Hafen zu gewähren. Die direkten Zuschüsse in Höhe von 20 Mio. Euro werden nach den EU-Beihilfevorschriften gewährt.
Empfänger der Beihilfe ist die Hamburger Hafenbehörde, die Eigentümerin und Betreiber der Infrastruktur ist. Die Maßnahme wird Kreuzfahrtschiffen in die Lage versetzen, umweltschädliche Bordstromerzeuger während ihres Aufenthalts im Hafen abzuschalten und stattdessen umweltfreundlichen Landstrom zu nutzen.
Die EU-Kommission hat die Maßnahme auf der Grundlage von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die EU-Arbeitsweise geprüft, wonach die Mitgliedstaaten die Entwicklung einer Wirtschaftstätigkeit unterstützen können, sofern sie nicht zu unverhältnismäßigen Wettbewerbsverzerrungen führt.
Nach Einschätzung der EU-Kommission ist die Maßnahme notwendig und stellt einen Anreizeffekt dar, da die Investition ohne die staatliche Förderung nicht ausgelöst würde. Auch die Verhältnismäßigkeit hat die EU-Kommission festgestellt, da die Beihilfe auf das für die Durchführung des Vorhabens erforderliche Maß beschränkt wird.
Darüber hinaus wird erwartet, dass die Maßnahme Lärm und Luftverschmutzung in Hamburg erheblich verringert und somit im Einklang mit den politischen Zielen der EU, einschließlich der Ziele des Grünen Deals, für die Umwelt von Nutzen sein wird.
Die EU-Kommission kam daher zu dem Schluss, dass die Maßnahme dazu beitragen wird, die landseitige Stromversorgung von Kreuzfahrtschiffen auszubauen und eine umweltfreundlichere Energieversorgung zu fördern, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verfälschen. Auf dieser Grundlage hat die Kommission die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.
© IWR, 2026
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17.11.2021
