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Kabinett beschließt: Kohleausstieg im Rheinischen Revier wird auf 2030 vorgezogen
Berlin - Das Bundeskabinett hat heute (02.11.2022) den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Braunkohleausstiegs im Rheinischen Revier beschlossen. Dadurch wird der Kohleausstieg im Rheinischen Revier um acht Jahre auf das Jahr 2030 vorgezogen. Gleichzeitig wird die Laufzeit der zwei Braunkohlekraftwerke Neurath D und Neurath E, die eigentlich zum Jahresende 2022 stillgelegt werden müssten, bis Ende März 2024 verlängert.
Der Gesetzesentwurf sieht Änderungen des Gesetzes zur Beendigung der Kohleverstromung (Kohleverstromungsbeendigungsgesetz – KVBG) vor. Im Jahr 2020 wurde der Pfad zur schrittweisen Reduzierung der Erzeugung elektrischer Energie durch den Einsatz von Kohle definiert. Für die Braunkohleanlagen sind im KVBG jeweils endgültige Stilllegungsdaten festgelegt.
Im heute im Kabinett verabschiedeten Gesetzesentwurf zur Beschleunigung des Braunkohleausstiegs ist konkret vorgesehen, dass die Stilllegung der Kraftwerksblöcke Niederaußem K, Neurath F (BoA 2) und Neurath G (BoA 3) jeweils vom 31. Dezember 2038 auf den 31. März 2030 vorgezogen wird. Die Bundesregierung soll ferner verschiedene temporäre Reserve- oder Laufzeitverlängerungsoptionen erhalten, um die Versorgungssicherheit weiter zu stärken.
Auch den in diesem Zusammenhang notwendigen Änderungen des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung aus dem Jahr 2021 hat das Kabinett zugestimmt.
Des Weiteren hat das Bundeskabinett auch den Bericht zum Umsetzungsstand des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) beschlossen, mit dem der Strukturwandel in den Kohleregionen unterstützt wird. Insgesamt stehen für die Braunkohleregionen und die Standorte von Steinkohlekraftwerken bis zu 40 Mrd. Euro bis 2038 zur Verfügung. Bis zum 31.08.2022 wurden im Rahmen der 1. Säule des InvKG (Finanzhilfen des Bundes an die Länder) bereits insgesamt 293 Projekte mit einem geplanten Volumen von 5,46 Mrd. Euro vorgelegt und durch den Bund bestätigt.
Im Rahmen der sog. 2. Säule 2022 (Bundeseigene Maßnahmen) wurden bereits 105 Maßnahmen in Zuständigkeit des Bundes mit einem Gesamtvolumen von 19,4 Mrd. Euro durch das Bund-Länder-Koordinierungs-Gremium beschlossen.
© IWR, 2025
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