
Bilanzierungsmanager Energiemengenbilanzierung (m/w/d) BBH Consulting AG

(Junior) Consultant (m/w/d) im Bereich der Netzentgeltregulierung Stadtwerke Ansbach GmbH

Referent Netzcontrolling (m/w/d)
Keine Strom-Versorgungslücke: BDEW kritisiert Sonderbericht des Bundesrechnungshofs zum Stand der Energiewende
Berlin - Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) kritisiert die Aussagen des Bundesrechnungshofs zur Energiewende in Deutschland. „Bei aller berechtigten Kritik in einzelnen Punkten: Der Bundesrechnungshof schießt mit seiner Generalkritik über das Ziel hinaus", so Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.
Es seien sehr wohl Energiewende-Fortschritte sichtbar: So haben sich die Bedingungen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien im Strombereich deutlich verbessert und im vergangenen Jahr hatten Erneuerbare Energien erstmals einen Anteil von über 50 Prozent an der Stromversorgung Deutschlands.
Auch beim Stromnetzausbau gebe es erkennbare Fortschritte, so Andreae. Es sei aber auch klar, dass es weitere Vereinfachungen bei den Planungs- und Genehmigungsverfahren geben muss. Dies fordert die Energiebranche mit Nachdruck ein.
"Eine „Versorgungslücke“ im Stromsystem, wie sie der Bundesrechnungshof befürchtet, sehen wir nicht", so Andreae weiter. Die Bundesregierung müsse aber jetzt Tempo machen, um den Zubau wasserstofffähiger Gaskraftwerke zu ermöglichen.
Die Gefahr bei einem verzögerten Ausbau von wasserstofffähigen Kraftwerken liege aber nicht in einer Gefährdung der sicheren Stromversorgung, sondern in einer Gefährdung des vorgezogenen Kohleausstiegs. Ohne Zubau sei der Ausstieg nicht möglich.
Im Falle der Stilllegung bestehender Kraftwerke gibt es seit Jahren ein geordnetes Verfahren. Danach müssen die Kraftwerksbetreiber eine geplante Stilllegung einer Stromerzeugungsanlage mindestens ein Jahr vorher bei der Bundesnetzagentur beantragen. Die Bundesnetzagentur prüfe dann gemeinsam mit den Stromübertragungsnetzbetreibern, ob dieses Kraftwerk für Netzstabilität und Versorgungssicherheit gebraucht wird. Ist das der Fall, kann das Kraftwerk nicht einfach stillgelegt werden, sondern wird in die sogenannte Netzreserve überführt. Das Kraftwerk muss dann weiterhin für die Stromerzeugung zur Verfügung stehen.
Aus der Sicht des BDEW müsse die Rolle der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) im Hinblick auf die Kraftwerksplanung und gesicherte Erzeugungskapazitäten bedacht werden – gerade auch deshalb, weil 10 Gigawatt gesicherte Leistung tatsächlich zu wenig seien.
Mit einer Weiterentwicklung des KWK-Gesetzes über das Jahr 2026 hinaus und hin zu klimaneutralen Brennstoffen wie Wasserstoff könne die Kraft-Wärme-Kopplung die Kraftwerksstrategie zum Aufbau von steuerbarer Erzeugungskapazität und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit im Bereich Strom und Wärme flankieren, so Andreae abschließend.
© IWR, 2026
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