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Referent Netzcontrolling (m/w/d)
Lightguard-BNK überzeugt: Nächtliches Blinken im Windpark Lüdersdorf um über 90 Prozent reduziert
Dresden - Seit dem 1. Januar 2025 ist der Einsatz von Bedarfsgesteuerter Nachtkennzeichnung (BNK) an Windenergieanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zur Reduzierung des nächtlichen Blinkens von Windenergieanlagen auf ein Minimum grundsätzlich vorgeschrieben.
Die Systeme überwachen dazu den Luftraum um einen Windpark. Nähert sich ein Flugobjekt, wird die Unterdrückung der Befeuerung aufgehoben und das rote Licht blinkt wie bisher.
„Die Herausforderung ist dabei, so wenig wie möglich zu blinken, aber gleichzeitig genug Sicherheit für die Luftfahrt zu gewährleisten“, so Willi Lehmann, Geschäftsführer des BNK-Anbieters Lightguard.
Das Unternehmen hat unter anderem den Windpark Lüdersdorf in der Gemeinde Wriezen in Brandenburg, etwa 50 km nordöstlich von Berlin, mit seinem Lightguard-BNK-System ausgestattet. Die Lage in der Nähe von drei Flugplätzen machte das Projekt laut Lightguard besonders geeignet für eine Fallstudie. Betreiber des Windparks ist die Recap Global Investors AG.
Für die Analyse der Schaltzeiten der Befeuerung im Windpark Lüdersdorf wurden sechs Monate von September 2024 bis Februar 2025 betrachtet. In dieser Zeit sind die Nächte am längsten und es gibt mehr Datenpunkte.
„Wir wollten überprüfen: Hält die Technologie, was sie verspricht? Werden die Nächte dunkel, auch wenn viel Flugverkehr herrscht? Es gibt hierzulande kaum öffentlich verfügbare Daten, um wie viel das Blinken nun tatsächlich reduziert wird“, erläutert Lightguard-Vertriebsleiter Felix Weiss.
Im Ergebnis zeigte sich im Rahmen des Untersuchungszeitraumes, dass die durchschnittliche Licht-aus-Zeit bei 92,6 % lag und das trotz hoher Flugaktivität durch die angrenzenden Flugplätze.
Selbst im Februar, dem Monat mit dem höchsten Flugaufkommen (828 Detektionen), lag der Anteil der Licht-aus-Zeit bei über 80 %. Das bedeutet, dass nur noch ein Fünftel der Zeit geblinkt wird, verglichen mit dem Ausgangszustand ohne BNK.
Darüber freut sich auch Daniela Beyer, Senior Investment Managerin bei der Recap Global Investors AG: „Mit der Bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung erfüllen wir nicht nur unsere gesetzliche Pflicht, sondern können auch ein guter Nachbar für die lokale Bevölkerung sein.“
© IWR, 2026
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