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Offshore-Ausschreibung floppt: Erstmals keine Gebote für Offshore-Wind-Ausschreibung – Reformdruck steigt
Münster – Ein Novum: Zum Gebotstermin am 1. August 2025 sind für die zentral voruntersuchten Offshore-Flächen N-10.1 (2.000 MW) und N-10.2 (500 MW) keine Gebote eingegangen. Das hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) heute (6. August 2025) bekanntgegeben.
Die Flächen sollen nun gemäß WindSeeG am 1. Juni 2026 erneut ausgeschrieben werden – dann jedoch nach dem Regime für nicht zentral voruntersuchte Flächen.
Die Ursachen für das Ausbleiben von Geboten sind nach Einschätzung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) vielschichtig: „Das erstmalige Ausbleiben von Geboten in einer Offshore-Wind-Ausschreibungsrunde sowie das bereits stark gesunkene Interesse an der Juni-Ausschreibung 2025 zeigen, dass die Risiken für Offshore-Windpark-Entwickler in den letzten Jahren erheblich zugenommen haben“, so Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.
Ursächlich seien unter anderem gestiegene Projekt- und Kapitalkosten infolge von geopolitischen Spannungen und Lieferkettenengpässen sowie zunehmend schwer prognostizierbaren Preis- und Mengenrisiken im Strommarkt.
„Zudem führt die bisher geplante hohe Bebauungsdichte dazu, dass die Volllaststunden auf den nun ausgeschriebenen Flächen durch Verschattungseffekte signifikant reduziert werden“, so Andreae weiter. Laut Fraunhofer IWES liegt der erwartete Energieertrag der Flächen N-10.1 und N-10.2 bei 6,78 bis 7,46 TWh jährlich, basierend auf 2.722 bis 2.984 Volllaststunden. Damit bleiben sie deutlich hinter bestehenden, weniger verschatteten Offshore-Standorten zurück, die bis zu 4.500 Volllaststunden und höhere Kosteneffizienz erreichen können.
Der BDEW fordert daher eine Reform des WindSeeG. Aus Sicht des BDEW wird das in den letzten Jahren bestehende, rein marktbasierte Ausbau-Modell auf Basis von Power Purchase Agreements (PPAs) aufgrund der aktuellen Risiken nicht mehr ausreichen, um die Ausbauziele für Offshore-Wind in den kommenden Jahren vollständig zu erreichen und gleichzeitig die Investitionssicherheit und Akteursvielfalt zu erhalten. Der BDEW fordert daher, den Investitionsrahmen und das Ausschreibungsdesign auf zweiseitige Contracts for Difference (CfDs) umzustellen – ohne dabei jedoch die Möglichkeit der PPA-Finanzierung gänzlich auszuschließen.
Auch sollten die zunehmenden Abschattungseffekte zwiscgeb und innerhalb von Offshore-Windparks aufgrund der dichten Bebauung in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) im Rahmen der WindSeeG-Reform unbedingt adressiert werden, so der BDEW weiter.
© IWR, 2026
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06.08.2025

