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Prüfbehörden: Bundeskabinett beschließt Gesetzesänderungen zu den Strom- und Gaspreisbremsen

Berlin - Das Bundeskabinett hat verschiedene Änderungen auf dem Gebiet des Energierechts beschlossen. Ein Schwerpunkt ist eine Formulierungshilfe zur Änderung des Strompreisbremsen-Gesetzes (StromPBG) und des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG).
Auf diesem Wege soll der Kreis der Prüfbehörden erweitert werden. Konkret wird danach der Kreis derer, die als Prüfbehörde infrage kommen, um juristische Personen des Privatrechts erweitert. Diese können dann im Wege der Beleihung mit der Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben betraut werden.
Aufgabe der Prüfbehörde bei der Strom- und Gaspreisebremse ist es unter anderem, auf die Einhaltung der beihilferechtlichen Vorgaben zu achten, die Auflagen zur Beschäftigungssicherung, die Regelungen zum Boni- und Dividendenverbot sicherzustellen oder die ordnungsgemäße Berechnung der Entlastungen der Letztverbraucher zu überwachen, teilte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit.
Weiterhin werden die Regelungen im StromPBG zur Abschöpfung von Übergewinnerlösen näher konkretisiert und um Absicherungsgeschäfte auch außerhalb der Energiebörse European Energy Exchange AG (EEX) in Leipzig ergänzt. Sofern diese in ihrer tatsächlichen Wirkung einem Absicherungsgeschäft an der EEX entsprechen, können sie als Absicherungsgeschäft gemeldet und damit bei der Ermittlung der Erlöse berücksichtigt werden. Diese Regelung schafft Rechtsklarheit, so das BMK.
Daneben wurde eine Novelle des Energiesicherungsgesetzes im Kabinett beschlossen. Ziel ist es, dem Bund im Sinne der Sicherung der Energieversorgung mehr Handlungsspielraum im Rahmen einer Treuhandverwaltung zu eröffnen.
© IWR, 2025
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