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Verbraucher zahlen: Neue Flüssiggas-Verordnung tritt in Kraft
Berlin - Es ist ein offenes Geheimnis, dass die USA mehr eigenes Flüssiggas (LNG) nach Deutschland exportieren wollen. Um eine verstärkte Nutzung von verflüssigtem Erdgas (Liquefied Natural Gas – LNG) zu ermöglichen, hatte das Bundeskabinett am 27. März 2019 die „Verordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland “ beschlossen. Heute (07.06.2019) hat der Bundesrat dieser Verordnung zugestimmt. Damit ist das Verfahren abgeschlossen und die Verordnung kann kurzfristig in Kraft treten.
Die Verordnung beseitigt ein "Investitionshemmnis des LNG-Anlagenbaus". Die Neuregelung verpflichtet die Fernleitungsnetzbetreiber, Leitungen zwischen LNG-Anlagen und dem Fernleitungsnetz zu errichten und die LNG-Anlagen an das Gasnetz anzuschließen. Die Kosten für die Anbindung tragen zum Großteil die Fernleitungsnetzbetreiber, allerdings können diese Kosten über die Netzentgelte auf alle Netznutzer bzw. Verbraucher umlegen. Spürbare Auswirkungen auf den einzelnen Netznutzer sind nicht zu erwartenm, teilte das BMWi mit. Eine "angemessene finanzielle Kostenbeteiligung" der Anlagenbetreiber stelle zugleich sicher, dass nur Leitungen gebaut werden, die tatsächlich benötigt werden.
© IWR, 2025
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Original-Pressemitteilungen Energiewirtschaft
07.06.2019

