
Referent Netzcontrolling (m/w/d) BBH Consulting AG

(Junior) Consultant (m/w/d) im Bereich der Netzentgeltregulierung New Netz GmbH

Bilanzierungsmanager Energiemengenbilanzierung (m/w/d)
Verfehlte Klimaziele 2013 bis 2020: Deutschland kauft Emissionsberechtigungen für mehrere Mio. Euro
Berlin - Aufgrund der verfehlten Klimaziele in den Jahren 2013-2020 muss Deutschland zum Ausgleich Emissionsrechte mit einem Volumen von mehreren Millionen Euro kaufen. Insgesamt muss Deutschland über elf Millionen Emissionsberechtigungen erwerben, sog. Annual Emission Allowances (AEA).
Konkret geht es um die Überschreitung von CO2-Emissionen außerhalb des europäischen Emissionshandels in dem betreffenden Zeitraum. Sven Giegold, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), hat daher am Rande des Treffens des europäischen Umweltrats Ankaufverträge über Emissionsberechtigungen mit Bulgarien, Ungarn und Tschechien unterzeichnet.
„Deutschland hat seine Klimaziele zwischen 2013 und 2020 in wichtigen Sektoren insgesamt verfehlt, vor allem im Verkehrs- und Gebäudebereich. In der Konsequenz kaufen wir nun Emissionsrechte von EU-Staaten, die ihre Klimaziele übererfüllt haben. Das ist eine nachträgliche Ohrfeige für die schwache Klimapolitik der Großen Koalition und ein Warnschuss für Deutschland insgesamt“, so Giegold.
Alle gezahlten Gelder werden nach Angaben des BMWK direkt in Bulgarien, Tschechien und Ungarn in zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen investiert. Die Details des Ankaufs werden nach dessen vollständigem Abschluss bis spätestens Ende Februar 2023 veröffentlicht werden.
EU-weit wurden die Emissionsgrenzen insgesamt für den Verkehrs- und Gebäudesektor bis 2020 innerhalb des europäischen Lastenteilungsmechanismus eingehalten, da einige Mitgliedstaaten ihre Klimaziele sogar unterschritten haben. Dies war die Voraussetzung dafür, dass Deutschland freie Emissionsberechtigungen in ebendiesen Ländern kaufen konnte.
Die neuen europäischen Klimaziele außerhalb des Europäischen Emissionshandels, die seit 2021 im Rahmen des Europäischen Lastenteilungsmechanismus‘ gültig sind (sog. Effort-Sharing- Regulation - ESR) - fallen im Sinne des Pariser Abkommens, das eine ständige Überprüfung der Klimaziele vorsieht, nochmals anspruchsvoller aus. Bei weiterem Verfehlen der Klimaziele drohen Deutschland in der Zukunft daher weit höhere Strafzahlungen als für den Zeitraum 2013-2020. Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht allerdings vor, zukünftig Ankäufe unter der EU-Lastenteilung zu vermeiden.
© IWR, 2026
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