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Windenergie in Bayern: CSU-Fraktion bringt Ausnahmen von 10 H-Regelung auf den Weg
München - Zum weiteren Ausbau der Windkraft in Bayern hat die CSU-Fraktion in der letzten Woche (27.04.2022) in ihrer Fraktionssitzung Änderungen an der 10 H-Regelung beschlossen. Grundsätzlich soll an der 10H-Regelung zwar festgehalten werden, substanzielle Ausnahmen sollen aber künftig zugelassen werden.
Nach CSU-Vorstellung könnten die Mindestabstände zur Wohnbebauung demnach in folgenden Fällen auf 1.000 Meter reduziert werden: Vorranggebiete, Repowering-Vorhaben, Staats-, Körperschafts- und Privatwälder sowie Bundesforst, vorbelastete Flächen (z.B. Bundesautobahnen, vier- oder mehrstreifige Bundesstraßen und Haupteisenbahnstrecken), industrielle Nebenanlagen oder Truppenübungsplätze.
Zudem sollen regionale Planungsverbände in der Landesplanung verpflichtet werden, innerhalb von zwei Jahren ausreichende Flächen an Vorranggebieten für Windenergieanlagen auszuweisen, wodurch auch die Kommunen beteiligt sind, so die CSU-Fraktion.
Der Bundesverband Windenergie (BWE) sieht die geplanten Änderungen positiv: „Die Entscheidung zum Aufweichen von 10H ist grundsätzlich begrüßenswert. Die Regelung hat das ohnehin schon stark ausgeprägte Nord-Süd Gefälle bei der Windenergie über Jahre hinweg zementiert und den dringend nötigen Ausbau de facto verhindert“, so BWE-Präsident Hermann Albers. Die Änderung sei ein erster Schritt in die richtige Richtung und die erste positive Nachricht für die Windenergie in Bayern seit Jahren. „Grundsätzlich müssen aber alle pauschalen Abstandsregelungen in den Bundesländern so schnell wie möglich abgeschafft werden, wenn die Bundesregierung ihre Ausbauziele erreichen will. Die Maßgabe von 2 Prozent der Landesfläche für die Windenergie muss in allen Bundesländern umgesetzt werden“, fordert Albers mehr Anstrengungen auf Länderebene.
Bayern belegt beim Windenergieausbau seit Jahren im Länderranking einen der letzten Plätze. Seit 2019 wurden in Bayern lediglich 23 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 76,5 Megawatt (MW) neu in Betrieb genommen, davon 8 Anlagen mit 26,9 MW im Jahr 2021 und bislang keine im Jahr 2022. Das geht aus der IWR-Auswertung der Daten des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur (BNetzA) hervor (Aktualisierungs-Stand: 25.04.2022).
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