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Pressemitteilung deBAKOM GmbH

Schall-Langzeitmessung löst Interimsproblematik bei Windenergieanlagen

© deBAKOM GmbH
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Odenthal (iwr-pressedienst) - Müssen künftig viele Windenergie-Anlagen nachts zwangsweise abgeschaltet werden? Weite Teile der Windenergiebranche sind in Sorge: „Schuld“ sind veränderte Bemessungsfaktoren der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) zum Schall-Immissionsschutz bei Windenergieanlagen, die im November 2017 von der Umweltministerkonferenz zur Kenntnis genommen wurden. Anlagenbetreiber befürchten, dass das sogenannte Interimsverfahren Amortisierungspläne komplett über den Haufen wirft. „Eine Sorge, die wir verstehen – aber das muss nicht sein“, erklärt Dipl.-Ing. Dominic Hemmer von der deBAKOM Gesellschaft für senorische Messtechnik mbH aus Odenthal. Sein Unternehmen hat ein Verfahren entwickelt, das die ansonsten üblichen Prognosen durch Langzeitmessungen ersetzt: „Mit dem Erfolg, dass durch die realistische Langzeitmessung in der Regel erheblich niedrigere Pegel ermittelt werden, als nach der Prognose durch das Interimsverfahren. Der Nachtbetrieb kann dann ohne Leistungsreduzierung weiter stattfinden“, so Hemmer.

Durch die veränderten Rahmenbedingungen werde, so der Odenthaler Diplom-Ingenieur, die Prognose drastisch verschärft, lautere Pegel für Windenergieanlagen von 4 dB und mehr seien zu erwarten: „Die Prognose basiert auf Worst-Case-Szenarien, die schon in der Vergangenheit oft kritisiert wurden. Einerseits wird davon ausgegangen, dass alle Anlagen auf alle umliegenden Immissionsorte immer unter Mitwindbedingungen – also quasi immer mit Rückenwind – einwirken. Und andererseits wird angenommen, dass sich jederzeit alle Windenergieanlagen eines Parks im lautesten Betriebszustand befinden. „Wer die Praxis kennt, weiß, dass das nicht der Realität entspricht“, erklärt Hemmer.

Im Hause deBAKOM wurde daher ein Langzeitmessungs-Verfahren entwickelt, bei dem Kunden eine Langzeitmessung über mehrere Wochen erhalten: „Diese Ergebnisse decken ein großes Spektrum an Windrichtungen ab und bezieht das Regelverhalten der Anlagen mit ein“, erläutert Hemmer, dessen Unternehmen über mehr als 35-jährige Messtechnik-Erfahrung verfügt und daraus individuelle projektbezogene Lösungen anbieten kann. Hemmer: „Unsere Erfahrung ist, dass in der Regel die ansonsten drohenden Ertragsverluste durch die Reduzierung der Leistung oder gar die Nachtabschaltung der Anlage vermieden werden können.“

Unter der Internetadresse www.interimsverfahren.de können Windanlagen-Betreiber den Effekt des Interimsverfahren für die jeweilige Anlage berechnen lassen. Darüber hinaus stehen die deBAKOM-Experten unter 02174/7464-0 für Informationen zur Verfügung.

Über deBAKOM
Die deBAKOM Gesellschaft für sensorische Messtechnik mbH mit Sitz in Odenthal, ist bekanntgegebene Messstelle nach §29b des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) und anerkannter schalltechnischer Gutachter im Anlagen-Genehmigungsverfahren.

Kontakt:
http://www.interimsverfahren.de


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Odenthal, den 20. April 2018


Veröffentlichung und Nachdruck honorarfrei; ein Belegexemplar an die deBAKOM GmbH wird freundlichst erbeten.



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Sebastian Schmitter
Tel: +49 (0)2174 / 7464-28
Fax: +49 (0)2174 / 7464-20
E-Mail: schmitter@debakom.de


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Bergstraße 36
51519 Odenthal

Internet: http://www.debakom.de | http://www.interimsverfahren.de



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