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Pressemitteilung Airborne Wind Europe AISBL

Revision der EEG-Novelle: Höhenwindenergie in den Markt fördern

- Neue Technik vor kommerziellem Einsatz

©  Airborne Wind Europe AISBL
© Airborne Wind Europe AISBL
Brüssel/Berlin (iwr-pressedienst) - Höhenwindenergie kommt - aber nicht von allein. Der Markteintritt für die neue Technik muss öffentlich flankiert werden.

Die Technologie Airborne Wind Energy (AWE) – auch Flug- bzw. Höhenwindenergie genannt – bietet eine vielversprechende Ergänzung für die Energie der Zukunft. Bei den Systemen der Airborne Wind Energy geht es um die Umwandlung von Windenergie in Elektrizität mittels automatisierter, an einem Seil befestigter Fluggeräte. Die meisten Konzepte wandeln die Zugkraft der Fluggeräte über eine Winde und einen Generator am Boden um, während andere Konzepte Generatoren an Bord mit einem leitfähigen Seil kombinieren.

Flugwindkraftanlagen verbrauchen grundsätzlich wenig Material in der Herstellung und Errichtungslogistik, was Ressourcen schont und geringe visuelle Auswirkungen hat, was die Akzeptanz verbessert. AWE erschließt zusätzliche Windressourcen stetigerer Höhenwinde mit einem einen guten Kapazitätsfaktor (große Strommenge im Verhältnis zur installierten Leistung) und rückt Stromproduktion in den Bereich der Grundlast. Durch günstige Stromgestehungskosten kann AWE langfristig zu niedrigen Strompreisen beitragen. Die Anlagen sind skalierbar von einigen?kW bis zu mehreren MW Leistung.

Aktuell entwickeln etwa 20 Hersteller AWE-Technologien, und weltweit sind mehr als 50 Institutionen entlang der Lieferkette aktiv, darunter in Deutschland die Hersteller SkySails Power, EnerKíte, kiteKRAFT und kiteswarms, die Universitäten TU Berlin und TU München, Hannover, Stuttgart, Oldenburg, das DLR Braunschweig und das Fraunhofer-Institut IWES, sowie Projektentwickler und Energieversorger wie EWE, EnBW, RWE und Teut Windprojekte.

Einige Unternehmen stehen vor der Markteinführung ihrer Systeme. Um erfolgreich in den Wettbewerb und die regulierten europäischen Strommärkte einzutreten, benötigt AWE – wie andere Technologien zuvor – politische und wirtschaftliche Unterstützung. Dabei geht es neben Markteinführungshilfen auch um den Abbau administrativer Hemmnisse.

Höhenwindenergie wird bisher nicht im EEG berücksichtigt. Pilotwindanlagen, Innovationsausschreibungen und auch das Auktionsdesign sind bislang für konventionelle Windkraft ausgelegt und definiert. Die Vorgaben sind jedoch aufgrund der Besonderheiten der AWE-Technologie oft nicht anwendbar. Die angekündigte Revision des EEG 2021 bietet die Möglichkeit, AWE kurzfristig im EEG zu berücksichtigen.

Wir schlagen daher die Einführung einer gesonderten Vergütungsregelung für die Höhenwindtechnologie (neben Wind Onshore und Wind Offshore) und die damit verbundene Anpassung des nachgeordneten Regelwerks vor.


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Airborne Wind Europe wurde 2018 als Verband der europäischen AWE-Industrie mit dem Ziel gegründet, die politischen und regulatorischen Rahmenbedingungen für AWE in den Mitgliedstaaten zu schaffen. Wenn Sie mehr über AWE erfahren möchten, wenden Sie sich bitte an Airborne Wind Europe oder seine Mitglieder. www.airbornewindeurope.org


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© Airborne Wind Europe AISBL


Brüssel/Berlin, den 17. März 2021


Veröffentlichung und Nachdruck honorarfrei; ein Belegexemplar an Airborne Wind Europe AISBL wird freundlichst erbeten.



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Pressekontakt:

Airborne Wind Europe AISBL
Stefanie Thoms
Tel: +32 2 73 962 12
E-Mail: thoms@airbornewindeurope.org


Airborne Wind Europe AISBL
Avenue de la Renaissance 1
1000 Brüssel
Belgien

Internet: https://www.airbornewindeurope.org



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