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Etikettenschwindel bei Gas vermeiden: BEE fordert Nachbesserungen an Gesetzentwurf für Herkunftsnachweise
© ShutterstockBerlin - Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat einen neuen Referentenentwurf eines Gesetzes zu Herkunftsnachweisen für Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte aus Erneuerbaren Energiequellen vorgelegt. Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) fordert Nachbesserungen an dem Entwurf.
Der BEE kritisiert, dass der Referentenentwurf unter bestimmten Voraussetzungen auch vorsieht, dass dekarbonisierte Gase in das geplante Herkunftsnachweissystem für Gase aus Erneuerbaren Energiequellen integriert werden können. Solche Gase verursachen zwar geringere CO2-Emissionen, beruhen aber dennoch auf klimaschädigenden, fossilen Energieträgern.
Der grundlegende Ansatz, mit dem Gesetz für die Herkunftsnachweise bessere Informationen für Verbraucher bereitzustellen, sei richtig. „Eine mögliche Integration von dekarbonisierten Gasen führt den Sinn und Zweck des geplanten Herkunftsnachweissystems für Erneuerbare Energiequellen ad absurdum. So kann keine echte Transparenz entstehen. Dekarbonisierte Gase basieren auf fossilen Rohstoffen. Diese jetzt als erneuerbar auszuweisen, läuft dem Anliegen des Gesetzes zuwider“, kritisiert BEE Präsidentin Dr. Simone Peter.
Der BEE plädiert stattdessen dafür, das Herkunftsnachweissystem für eine klare Abgrenzung zwischen erneuerbaren Gasen unterschiedlicher Herkünfte und dekarbonisierten Gasen aus fossilen Quellen zu nutzen. Nur dann könnten Verbraucher richtig informiert eine Entscheidung über den Bezug von Gasprodukten treffen.
Das BMWK wird in dem vorliegenden Gesetzentwurf ermächtigt, in einer Verordnung Kriterien für strombasierte Gase festzulegen. Der BEE sieht diese Verordnungsermächtigung als Chance, Kriterien zu definieren, die glaubhaft gewährleisten, dass entsprechend deklarierte gasförmige Energieträger aus Erneuerbaren Energien hergestellt werden. Neben der zeitlichen Korrelation von erneuerbarer Stromerzeugung und Wasserstoff- sowie Wärme- bzw. Kälteproduktion sind hierbei auch inhaltliche und räumliche Anforderungen von großer Bedeutung. Über die Festlegung dieser Kriterien hinaus sollte dringend sichergestellt werden, dass jegliche Art erneuerbarer Gase, die aus ansonsten abgeregelten Strommengen stammen, auch Herkunftsnachweise erhalten. „Durch eine solche Regelung wird auch im Gasbereich dazu beigetragen, jede verfügbare Kilowattstunde grünen Stroms zu nutzen“, so Peter weiter.
© IWR, 2024
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