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Leckage und Brandmelde-Ausfall: Zwei meldepflichtige Ereignisse im Atomkraftwerk Brunsbüttel
Brunsbüttel. Im Kernkraftwerk Brunsbüttel ist es zu zwei meldepflichtigen Ereignissen gekommen. Das teilte die schleswig-holsteinische Atomaufsichtsbehörde (Energiewendeministerium) heute (20. Dezember 2018) in Kiel mit. Beim ersten Ereignis wurde ein unerwarteter Wasseranfall (rund 3 Kubikmeter) im Zuge von Reinigungsarbeiten im sogenannten Sumpf des Reaktorgebäudes festgestellt. Bei den nachfolgend durchgeführten Inspektionen konnten zwei gebrochene Kunststoffleitungen am Flutkompensator als Ursache identifiziert werden. Im Zuge von Reinigungsarbeiten war die Wasserleckage bemerkt worden. Der Flutkompensator verbindet den sogenannten Flutraum oberhalb des Reaktordruckbehälters mit dem Reaktordruckbehälter. Bei den Kunststoffrohren handelt es sich um Leitungen zur Überwachung möglicher Leckagen.
Zu dem zweiten Ereignis kam es im Zuge einer Leitungsumstellung bei der Brandalarmierung. Da die vorhandenen ISDN-Anschlüsse der Telekommunikationsanbieter Ende 2018 abgeschaltet werden, wurden diese durch sogenannte ALL-IP-Leitungen ersetzt. Hierzu war die Leitung zur Feuerwehr-Leitstelle in Elmshorn außer Betrieb genommen worden. Nachfolgend wurde diese nicht wieder aktiviert. Die interne Brandmeldung und Weiterleitung innerhalb des Kernkraftwerks und die Brandbekämpfung durch die Werkfeuerwehr war zu jedem Zeitpunkt gewährleistet. Die Verbindung zur Leitstelle in Elmshorn ist inzwischen wiederhergestellt.
Das Kernkraftwerk Brunsbüttel ist bereits seit 2007 dauerhaft abgeschaltet und befindet sich im Nachbetrieb. Die Stilllegung wird vorbereitet.
© IWR, 2024
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20.12.2018