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Verbände appellieren an Länder: Verabschiedung des Solarpakets I im Bundesrat am 26. April muss gesichert werden

Berlin - Das Solarpaket I, das nach langen Debatten von den Regierungsfraktionen vereinbart wurde, steht zur Verabschiedung im Bundestag bereit. Führende Verbände der Energiewirtschaft drängen nun darauf, dass dieses wichtige Paket bereits in der kommenden Sitzungswoche im Bundestag verabschiedet wird und am 26. April 2024 im Bundesrat zur Abstimmung kommt.
In einem gemeinsamen Schreiben haben die Verbände daher dringlich an die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder sowie an die Landesministerinnen und -minister für Energie appelliert, sich für eine rasche Verabschiedung des Solarpakets I einzusetzen.
Das zügige Inkrafttreten des Solarpakets I bis zum 21. Mai 2024 ist entscheidend, um die Umwandlung von Bestandsgebieten für die Windenergie in sogenannte Beschleunigungsgebiete gemäß den Anforderungen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) zu ermöglichen.
Eine Verabschiedung im Bundesrat erst in der Sitzung am 17. Mai wäre deutlich zu spät, um diese Frist noch einzuhalten. Ein Versäumen dieser Frist würde zu erheblichem bürokratischen Aufwand führen, da jedes bereits ausgewiesene Bestandsgebiet nach den Kriterien der RED III neu ausgewiesen werden müsste. Das würde nicht nur die Planungsträger in Kommunen und Ländern belasten, sondern auch unnötige Verzögerungen im Ausbau der Windenergie verursachen, warnen die Verbände.
Besonders betroffen von einer verpassten Frist wären ausgerechnet die Länder, die bei der Flächenausweisung für Windenergiegebiete Vorreiter waren. Dort würde ein hoher bürokratischer Aufwand entstehen, um Bestandsgebiete in Beschleunigungsgebiete umzuwandeln. Insgesamt geht es um mindestens 40 Prozent der aktuell ausgewiesenen Flächen.
Angesichts dieser drängenden Problematik appellieren die Verbände eindringlich an die Länder, das Solarpaket I mit Fristverzicht am 26. April im Bundesrat zu verabschieden, um einen reibungslosen Ausbau der Windenergie zu gewährleisten und unnötige Bürokratie zu vermeiden.
© IWR, 2025
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