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Verbändekritik an EU-Vorschlag: Stromerzeugung aus Biomasse durch pauschale Deckelung von Strommarkterlösen gefährdet
© Adobe Stock / FotoliaBerlin - Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, bei Erneuerbare-Energien-Anlagen alle Erlöse zu deckeln, die die Anlagen am Strommarkt über einen Wert von 20 ct/kWh hinaus erzielen. Diese Pläne werden von Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie im Namen der Bioenergieverbände heftig kritisiert:
„Der Vorschlag der Europäischen Kommission (KOM), die Strommarkterlöse von Erneuerbare-Energien-Anlagen pauschal auf 20 ct/kWh zu deckeln, ist ein verheerendes Zeichen für die Bioenergiebranche und in Bezug auf Bioenergieanlagen offensichtlich nicht zu Ende gedacht. Es gibt entscheidende betriebs- und energiewirtschaftliche Unterschiede zwischen der Stromerzeugung aus Biomasse und der Stromerzeugung aus Wind- und Solarenergie, die der Vorschlag schlichtweg ignoriert“, so Rostek.
Rostek nennt in diesem Zusammenhang zum einen die Brennstoffkosten von Bioenergieanlagen, die seit Beginn des Ukrainekriegs mit dem extremen Anstieg der Preise für landwirtschaftliche Ressourcen, Düngemittel, Kraftstoffe und Technik ebenfalls stark gestiegen sind. Mit einer Deckelung der Strommarkterlöse bei 20 ct/kWh können die meisten Anlagen daher nicht mal ihre Brennstoffkosten decken und keine Rücklagen für Ertüchtigungsinvestitionen bilden. „Das Ziel der Bundesregierung zur Überbrückung der Gasmangellage mehr Biogasstrom in den Markt zu bringen und mehr erneuerbare Wärme bereitzustellen, wird nicht nur konterkariert. Vielmehr droht eine Teilstilllegung des Anlagenbestands“, so Rostek.
Zum anderen verlieren Bioenergieanlagen aus der Sicht von Rostek jeden Anreiz, ihre größte energiewirtschaftliche Stärke auszuspielen: Die flexible, an den Bedürfnissen des Strommarkts orientierte Fahrweise. Diese stabilisiere allerdings das Gesamtsystem und dämpfe auch den Anstieg der Börsenstrompreise in Zeiten, in denen Wind- und Solarenergie wenig Strom liefern können. Flexibilitätsanreize entstehen, wenn durch eine Verlagerung der Stromerzeugung in Zeiten mit hohen Börsenstrompreisen höhere Erlöse erzielt werden können. Nur so lohnen sich Investitionen in die Anlagenflexibilisierung. Aktuell liegen die Börsenstrompreise sowohl in Zeiten mit hoher als auch in Zeiten mit niedriger Stromerzeugung aus Wind- und Solarenergie über 20 ct/kWh. Eine Abschöpfung aller Mehrerlöse nähme folglich Bioenergieanlagen den Anreiz, ihre Stromerzeugung zu verlagern.
„Die Bundesregierung muss deshalb unbedingt bei der Ausgestaltung der Erlösabschöpfung die Spezifika von Bioenergieanlagen berücksichtigen und sie von der pauschalen Deckelung der Strommarkterlöse bei 20 ct/kWh ausnehmen. Die Bioenergieverbände arbeiten bereits an konstruktiven Vorschlägen“, so Rostek weiter.
© IWR, 2024
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