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Mehr Tempo bei der Wärmewende: BMWi legt Gesetzentwurf für schnelleren Geothermie-Ausbau vor
Ziel des vom BMWi vorgelegten GeoBG-Entwurfes ist es, die Nutzung von Geothermie, Wärmepumpen und Wärmespeichern zu erleichtern. Dazu werden diese Anlagen – ähnlich wie Windkraft- und Photovoltaikanlagen – mit einem „überragenden öffentlichen Interesse“ ausgestattet. Mit Vorlage des Gesetzentwurfs wurde die Verbände- und Länderanhörung für die Abstimmung zum GeoBG eingeleitet.
Gesetzesentwurf schafft Rechtsklarheit und beschleunigt Genehmigungsverfahren
Mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Groß-Wärmepumpen, Wärmespeicher und Fernwärmeleitungen (GeoBG) sollen bürokratische Hürden abgebaut und Genehmigungsverfahren deutlich gestrafft werden. Das BMWi will damit einen wichtigen Beitrag leisten, um die Wärmewende in Deutschland zu beschleunigen, die Industrie zu entlasten und den Ausbau erneuerbarer Wärmequellen nachhaltig zu fördern. Das GeoBG setzt dazu auch Vorgaben der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED III) auf nationaler Ebene um.
Umsetzung europäischer Vorgaben und stärkere Sicherheit für Beteiligte
Bei dem vom BMWi vorgelegten Gesetzentwurf handelt es sich um ein Artikelgesetz, das Änderungen im Bergrecht, Wasserrecht und Umweltrecht vorsieht. Wie auch bei Windenergieanlagen und PV-Anlagen werden damit auch Anlagen zur Gewinnung von Geothermie, Wärmepumpen und Wärmespeicher mit einem überragenden öffentlichen Interesse ausgestattet.
Erstmalig wird auch die Genehmigung und der Bau von Fernwärmeleitungen, soweit sie einer Planfeststellung bedürfen, beschleunigt. Hier greifen Instrumente, wie sie schon bei Gas- und Wasserstoffleitungen zum Einsatz kommen. Der Wärmetransport wird daher in gleichem Maße beschleunigt, wie andere Energieversorgungsleitungen. Bei der Einführung von Höchstfristen für Genehmigungsverfahren im Bergrecht muss die zuständige Behörde innerhalb eines Jahres über die Genehmigung entscheiden.
Zudem schafft der Entwurf mehr Rechtssicherheit im Naturschutzrecht, indem er klare Regeln für seismische Erkundungen zur geothermischen Erschließung festlegt. Behörden können damit künftig besser und schneller entscheiden, zu welchen Jahreszeiten Erkundungen durchgeführt werden können und Beschränkungen auf ein notwendiges Maß reduzieren.
Ein weiterer Aspekt des Gesetzes ist der Schutz vor Risiken. Der Gesetzesentwurf sieht daher vor, dass den Bergämtern die Möglichkeit eröffnet wird, von den Geothermieunternehmen eine Sicherheitsleistung auch für Bergschäden zu verlangen.
© IWR, 2025
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