
Sachbearbeiter BPO Energiewirtschaft (advanced) (m/w/d)* prego services GmbH

Leitung Kunden-HR- & Payroll-Services (m/w/d)* BBH Consulting AG

(Junior) Consultant (m/w/d) im Bereich der Netzentgeltregulierung
Klagen anhängig: Uniper-Kohlekraftwerk Datteln 4 geht ans Netz
Düsseldorf – Das umstrittene neue Uniper-Kohlekraftwerk Datteln 4 ist in Betrieb gegangen und produziert nun Strom und Wärme. Auch die Bahn bezieht in Zukunft Strom aus dem Kohlekraftwerk Datteln 4 mit einer ausgekoppelten Leistung von 413 MW.
Seit dem 30.05.2020 ist das Kraftwerk Datteln 4 am Dortmund-Ems-Kanal mit einer Bruttoleistung von 1.100 MW am Netz. Es ist eines der größten Steinkohlekraftwerke Europas, wird mit importierter Kohle betrieben und hat eine Fernwärmeauskopplung. Das Kraftwerk Datteln 4 sollte eigentlich schon 2011 in Betrieb gehen und verschiedene alte Kraftwerke ersetzen. Die gesamte Leistung der Altanlagen wird aber mit dem neuen Kraftwerk in der Summe deutlich übertroffen: (Datteln I bis III mit 319 MW lieferten früher den Bahnstrom), in Herne das Kraftwerk Shamrock (132 MW) sowie in Dortmund das Kraftwerk Gustav Knepper (390 MW). Gründe für die Stilllegung der Altanlagen waren vor allem wirtschaftlicher Art, d.h. die Kombination aus niedrigen Börsenstrompreisen, auslaufenden Lieferverträgen und das hohe technische Alter ermöglichten keinen rentablen Betrieb mehr.
Ob das Kraftwerk Datteln 4 am Netz bleiben darf, ist derzeit noch nicht ausgemacht, denn es sind noch Klagen anhängig. Am 19. Januar 2017 hatte die Bezirksregierung Münster Uniper (vormals Eon Kraftwerke GmbH) eine neue immissionsrechtliche Genehmigung erteilt, am Standort Datteln ein Kraftwerk zu errichten und zu betreiben. Daraufhin hatte der BUND im Februar 2017 Klage eingereicht. Streitpunkt sind u.a. Grenzwerte für den Quecksilberausstoß. Bereits in der Vergangenheit haben die Gerichte das Kraftwerksprojekt ausgebremst.
So wurde im September 2009 das Vorhaben Datteln 4 vom OVG Münster gestoppt, u.a. weil das Projekt gegen die Ziele des damaligen NRW-Landesentwicklungsplans verstoßen hatte. In diesem Plan war für solche Großkraftwerke konkret bereits ein ganz anderer Standort vorgesehen. Das Gericht bezweifelte damals beispielsweise auch, dass die Auswirkungen des ca. 180 m hohen Abgas- und Kühlturms auf die benachbarte Wohnbevölkerung (400 – 500 m Abstand) „ausreichend ermittelt und abgewogen seien“. Ein von einem Waltroper Landwirt gestellter Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan war daraufhin erfolgreich (AZ: 10 D 121/07.NE).
In der Folge wurde der Plan in NRW (Streichung § 26 des Gesetzes zur Landesentwicklung,Landesentwicklungsprogramm - LEPro, geändert, um das Projekt noch zu ermöglichen. Kritiker bemängeln genau diese Vorgehensweise: die Gesetzgebung bzw. die Rahmenbedingungen werden immer wieder laufend so angepasst, dass das Kraftwerk doch noch irgendwie betrieben werden kann.
Zuletzt hatte im Januar 2019 die Kohle-Kommission empfohlen, für noch nicht im Betrieb befindliche Kohlekraftwerke eine Verhandlungs- bzw. Entschädigungslösung zu finden. Doch die Empfehlung wird letztendlich von der Bundesregierung nicht umgesetzt.
© IWR, 2026
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